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Studienstart

Krankenversicherung im Studium

Über unser System der sozialen Sicherung sind Sie gegen die Risiken, die Ihre Existenz gefährden können, abgesichert - egal ob in Ihrem Studium oder beim Jobben.

Krankenversicherung

In Deutschland besteht für alle Studierenden grundsätzlich Krankenversicherungspflicht, d.h. Sie müssen für die Immatrikulation an einer Hochschule die Versicherungsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenversicherung vorlegen. Ohne diesen Nachweis können Sie nicht anfangen zu studieren! Als angehender Student benötigen Sie also die Bescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse. Hier kann die Private nicht helfen - aber wir!

Während des Studiums gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, gesetzlich krankenversichert zu sein: entweder über die Familienversicherung, über eine spezielle studentische Krankenversicherung oder über eine freiwillige Krankenversicherung für Studierende. Welche Form der Krankenversicherung zum Tragen kommt, zeigt Ihnen das Beispiel von Sabine.

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