Krankenversicherung
"Bitte Ihre Chipkarte..." Wer kennt diesen Satz bei einem Arztbesuch nicht. Die Krankenkasse zahlt, wenn medizinische Behandlungen notwendig werden. Besser ist es, gar nicht erst krank zu werden. Hierzu kann jeder durch eine gesunde Ernährung und regelmäßige Bewegung beitragen. Doch was steckt eigentlich alles hinter der "Kasse"?
Gesund bleiben - gesund werden
Die Leistungen zur gesetzlichen Krankenversicherung tragen die Krankenkassen, wie z. B. die AOK - Die Gesundheitskasse. Die meisten berufstätigen Menschen in Deutschland sind pflichtversichert, wie Auszubildende, Angestellte und Arbeiter. In welcher Krankenkasse man Mitglied werden möchte, ist dabei jedem freigestellt. Wenn Sie krank werden, müssen Sie sich keine Gedanken über Kosten machen. Und als Versicherter bei der AOK - Die Gesundheitskasse wird alles für Sie getan, damit Sie schnell wieder gesund werden. Die klassischen Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung sind im Sozialgesetzbuch festgelegt und umfassen neben den Maßnahmen für das Gesundwerden, Prävention und Aufklärung, die Verhütung und Früherkennung von Krankheiten, Leistungen bei Schwangerschaft sowie die Zahlung von Krankengeld.
Wer steckt dahinter?
Folgende Träger der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es: AOK - Die Gesundheitskasse, Betriebskrankenkassen, Knappschaft, Ersatzkassen, Innungskrankenkassen und landwirtschaftliche Krankenkassen. Jeder Arbeitnehmer kann grundsätzlich seine Krankenkasse frei wählen, wobei Betriebs- und Innungskrankenkassen nur wählbar sind, wenn sie sich durch Satzungsbeschluss geöffnet haben.
Wer ist versichert?
Arbeiter, Angestellte und Auszubildende sind so genannte Pflichtversicherte. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie bei der Krankenkasse Ihrer Wahl anzumelden und dorthin auch die Beiträge zu zahlen. Auch Studenten, Arbeitslose und Rentner gehören zu den Pflichtversicherten. Die Pflichtversicherung für Arbeiter und Angestellte besteht nicht mehr, wenn das Einkommen eine bestimmte Grenze überschreitet. Sie können dann - müssen aber nicht - in ihrer bisherigen Krankenkasse, wie z. B. der AOK - Die Gesundheitskasse, versichert bleiben. Daher werden diese Personen auch "freiwillig Versicherte" genannt. Egal ob freiwillig oder pflichtversichert: Neben dem Mitglied selbst sind auch die Kinder und der Ehepartner versichert, wenn sie nicht selbst berufstätig sind. Sie sind so genannte "Familienversicherte" ohne zusätzlichen Beitrag. Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte schätzen bei der AOK - Die Gesundheitskasse die fairen, stabilen Beiträge und die attraktiven Leistungen für sich und ihre ganze Familie.
Was kostet es?
Die Höhe der Krankenkassenbeiträge hängt vom Einkommen ab. Nach oben hin gibt es allerdings eine Obergrenze, die so genannte Beitragsbemessungsgrenze. Für 2009 liegt der monatliche Wert für die Kranken- und Pflegeversicherung bundeseinheitlich bei 3.675,00 Euro.
Die Beiträge übernehmen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte. Der Arbeitnehmeranteil wird direkt vom Lohn/Gehalt einbehalten. Die Beiträge für Arbeitslose übernimmt die Arbeitsagentur.
Für Studenten gilt eine eigene Regel. Der Beitrag für die studentische Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung wird vom Bundesministerium für Gesundheit einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich hoch festgelegt und beträgt ab 01.01.2009 für die
- monatliche Krankenversicherung 55,55 Euro
- monatliche Pflegeversicherung von 9,98 Euro bzw. 11,26 Euro
(für Kinderlose ab 23 Jahren).
Familienversicherte sind beitragsfrei mitversichert.
Auch Rentner zahlen Krankenkassenbeiträge. Die Hälfte der Beiträge werden von der Rente einbehalten und mit der anderen Hälfte, die der Rentenversicherungsträger übernimmt, auch abgeführt.

