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Haushaltsgründung: Auf eigenen Füßen stehen

Ausbildung, der erste richtige Job - viele junge Leute suchen sich in dieser Zeit die erste eigene Bleibe. Auf dem Weg zu den neuen vier Wänden gibt es einiges zu beachten.

Recht behalten

Viele junge Leute ziehen zum Ausbildungsstart von zu Hause aus und suchen sich eine Wohnung oder ein Zimmer. Manche, weil sie Lust darauf haben und endlich auf eigenen Füßen stehen wollen. Andere gezwungenermaßen, weil sie in der näheren Umgebung einfach keinen Job finden. Doch bis man sich in den neuen vier Wänden zurücklehnen kann, gibt es einiges zu beachten.

Die wichtigsten Neuerungen des Mietrechts  im Überblick:

 

  • Die Nebenkostenabrechnung muss von nun an spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorgelegt werden. Hält sich der Vermieter nicht an diese Frist und präsentiert Ihnen dann eine Nachzahlung, müssen Sie diese nicht begleichen. Nebenkosten sind so genannte Betriebskosten für Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Grundsteuer etc. Aus der Nebenkostenabrechnung muss ersichtlich werden, wie hoch die Kosten tatsächlich waren und wie sie auf die einzelnen Mieter umgelegt werden. Je nachdem, ob sie zu hoch oder zu niedrig angesetzt waren, gibt es eine Nachzahlung zu Gunsten oder Ungunsten des Mieters.
  • Die Miete darf innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent erhöht werden. Zuvor waren noch 30 Prozent möglich.
  • Mieter können unbefristete Verträge immer mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Bisher hatte sich die Kündigungsfrist je nach Wohndauer auf bis zu zwölf Monaten erhöht. Für Vermieter gilt weiterhin eine gestaffelte Kündigungsfrist. Das heißt, je länger der Vertrag bereits läuft, desto früher muss der Mieter die Kündigung in den Händen halten.
  • Zeitmietverträge müssen immer den konkreten Befristungsgrund beinhalten. Ist die zeitliche Befristung abgelaufen, muss der Mieter grundsätzlich ausziehen.

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